Für die Bearbeitung Ihres Antrags verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung zu, um fortzufahren.
Die vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Hinweis: Die Eingewöhnung kann frühestens einen Monat vor der Betreuung beginnen. Sie umfasst höchstens 15 Stunden pro Woche.
Hinweis: Die Förderung kann nur zum 1. eines Monats beginnen.
Alle mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.
Hinweis:
Wenn Ihr Wohnort nicht in der Liste steht, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Diese Auswahl ist richtig, wenn Ihr minderjähriges Kind Mutter oder Vater des Kindes ist, für das Kindertagespflege beantragt wird.
Diese Auswahl ist richtig, wenn Sie den Antrag als Amtsvormund oder gesetzliche Vertretung stellen und die Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können.
Gemeint sind Ehepartnerin, Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner.
Das erste Lebensjahr endet mit Ablauf des Tages vor dem 1. Geburtstag.
Zusätzliche Kindertagespflege: Wählen Sie „Zusätzliche Kindertagespflege neben Kita oder OGS“ nur aus, wenn Ihr Kind bereits eine Kita oder OGS besucht und zusätzlich Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson benötigt.
Für dieses Angebot sind keine weiteren Angaben zum Grund der Kindertagespflege erforderlich.
Bitte laden Sie zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung, einen Arbeitsvertrag oder einen anderen Nachweis hoch.
Bitte laden Sie zum Beispiel eine Teilnahmebescheinigung, Zusage oder einen Vertrag hoch.
Bitte laden Sie zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder einen anderen Nachweis hoch.
Lebt eine weitere für das Kind verantwortliche Person in Ihrem Haushalt?
Gemeint sind zum Beispiel Mutter, Vater, Adoptivmutter, Adoptivvater, Amtsvormund oder gesetzliche Vertretung des Kindes.
Warum benötigt die weitere für das Kind verantwortliche Person die Kindertagespflege?
Hinweis
Die Angaben auf dieser Seite werden für die Berechnung des Elternbeitrags benötigt.
Maßgeblich sind das Alter des Kindes, die Betreuungszeit und die Summe der positiven Einkünfte.
Bitte reichen Sie passende Einkommensnachweise ein, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
Wenn Sie keine detaillierten Einkommensnachweise einreichen möchten, können Sie den Höchstsatz zahlen.
Wenn Sie den Höchstsatz zahlen, sind keine weiteren Angaben zum Einkommen erforderlich.
Bitte lesen Sie die folgenden Erklärungen sorgfältig durch. Sie bestätigen diese am Ende der Seite.
Vollständigkeit der Angaben
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind.
Ich habe insbesondere alle Einkünfte sowie alle in meinem Haushalt lebenden Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen angegeben.
Berechnung des Jahreseinkommens
Mir ist bekannt, dass das Jahreseinkommen zunächst fiktiv anhand meiner Angaben und der eingereichten Unterlagen errechnet wird.
Ich bin verpflichtet, alle Änderungen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen.
Beitragsfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
Ich bin darüber informiert worden, dass die Beitragsfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt.
Das bedeutet: Der Beitrag kann gegebenenfalls auch rückwirkend korrigiert werden, wenn sich Änderungen in den Einkommensverhältnissen ergeben, die zu einer Einstufung in eine andere Gruppe führen.
Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres das tatsächliche Einkommen festgestellt wird. Die Beitragsfestsetzung wird dann überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Sozialleistungen und Unterhaltsvorschuss
Soweit Sozialleistungen, zum Beispiel SGB II-Leistungen, Bürgergeld, Wohngeld oder Elterngeld, oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen werden, willige ich ein, dass Einsicht in die entsprechenden Unterlagen beim jeweiligen Leistungsträger genommen wird.
Erlass oder teilweise Erstattung von
Kostenbeiträgen
Mir ist bekannt, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt auf Antrag zu erlassen sind, wenn die Belastung den Eltern nach § 90 Abs. 3 SGB VIII nicht zuzumuten ist.
Beginn der Förderung
Mir wurde mitgeteilt, dass die Förderung frühestens ab dem Monat gewährt werden kann, welcher auf den Antragseingang folgt.
Dies gilt nur, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
Im Fall der Nichtbewilligung muss ich selbst für die Betreuungsleistungen der Kindertagespflegeperson aufkommen. Weitere Informationen finden Sie unter www.kreis-herford.de, Suchbegriff: Kindertagespflege.
Strafrechtliche Folgen und Erstattung
Ich weiß, dass ich wegen wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 263 StGB.
Zu Unrecht erlangte Hilfe ist zu erstatten.
Mitteilungspflichten und Rückzahlung
Mir ist bekannt, dass alle Änderungen, die zur Leistung geführt haben, unverzüglich mitzuteilen sind.
Dazu gehören zum Beispiel:
Eventuell zu Unrecht erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu erstatten.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie das Formular absenden. Mit dem Absenden bestätigen Sie:
Nach dem Absenden ist eine nachträgliche Bearbeitung nicht mehr möglich.
Ihr Feedback ist freiwillig und wird zusammen mit Ihren Formularangaben abgesendet.