Für die Bearbeitung Ihres Antrags verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung zu, um fortzufahren.
Die vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie hier:
Alle mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.
Geben Sie bitte die Adresse an, an der Sie gewohnt haben, bevor Sie in die Einrichtung oder besondere Wohnform gezogen sind.
Welche Merkzeichen sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen?
Geben Sie bitte entweder das Geschäftszeichen an oder laden Sie Ihren Schwerbehindertenausweis hoch.
Das Geschäftszeichen finden Sie auf der Vorderseite Ihres Schwerbehindertenausweis oder auf Ihrem Feststellungsbescheid.
Geben Sie den Grad der Behinderung als Zahl ein, zum Beispiel 80.
Wenn Sie einen Liegendtransport oder eine Tragehilfe benötigen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Zum Beispiel Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband.
Geben Sie an, welche Eingliederungshilfe bewilligt wurde.
Hinweis: Wenn Sie eine Frage auf dieser Seite mit „Ja“ beantworten, fordern wir die erforderlichen Nachweise später schriftlich bei Ihnen an.
Was zählt als Einkommen?
Zum Einkommen zählen zum Beispiel Einkünfte aus:
Auch andere regelmäßige Einnahmen können als Einkommen zählen.
Was zählt als Vermögen?
Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel:
Wenn Sie „Ja“ auswählen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Die Leistung zur Beförderung wird in Form von Fahrscheinen erbracht. Mit den Fahrscheinen können Sie pro Quartal die bewilligten Fahrten bei Vertragsunternehmen des Kreises Herford bestellen.
Die Fahrscheine werden quartalsweise an die angegebene Adresse versandt.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, können bei Bedarf erforderliche Unterlagen und Stellungnahmen eingeholt werden.
Die Entbindung von der Schweigepflicht betrifft:
Für die Prüfung Ihres Antrags können bei Bedarf Unterlagen aus Ihrer Akte zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht eingesehen werden.
Ich habe den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt. Mir ist bekannt, dass ich wegen unvollständiger oder unwahrer Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) und zu Unrecht erhaltene Leistungen erstatten muss.
Ich bin über die Folgen fehlender Mitwirkung belehrt worden (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)).
Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich und unaufgefordert Änderungen in meinen Verhältnissen mitzuteilen, wenn diese für die Leistung erheblich sind oder wenn dazu im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben wurden.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie das Formular absenden. Mit dem Absenden bestätigen Sie:
Nach dem Absenden ist eine nachträgliche Bearbeitung nicht mehr möglich.
Ihr Feedback ist freiwillig und wird zusammen mit Ihren Formularangaben abgesendet.