Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 1 

Antragstellende Person
Wohnverhältnisse
Rechtliche Betreuung oder Vollmacht
Angaben zur Behinderung
Mobilität und Beförderungsbedarf
Einkommen und Vermögen
Beratung und Leistungsform
Einwilligung und Erklärungen
Antrag prüfen und einreichen

Einwilligung zur Datenverarbeitung

Für die Bearbeitung Ihres Antrags verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.
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Antragstellende Person

Alle mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.

Persönliche Daten
Adresse
Kontaktdaten

Wohnverhältnisse

Aktuelle Wohnsituation
Aktuelle Einrichtung oder besondere Wohnform
Vorherige Adresse

Geben Sie bitte die Adresse an, an der Sie gewohnt haben, bevor Sie in die Einrichtung oder besondere Wohnform gezogen sind.

Fachlich relevant?

Rechtliche Betreuung oder Vollmacht

Vertretung vorhanden
Angaben zur vertretenden Person
Persönliche Daten
Adresse der vertretenden Person
Kontaktdaten
Nachweis der Vertretung

Angaben zur Behinderung

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Welche Merkzeichen sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen?

Nachweis zum Schwerbehindertenausweis

Geben Sie bitte entweder das Geschäftszeichen an oder laden Sie Ihren Schwerbehindertenausweis hoch.

Das Geschäftszeichen finden Sie auf der Vorderseite Ihres Schwerbehindertenausweis oder auf Ihrem Feststellungsbescheid.

Grad der Behinderung

Geben Sie den Grad der Behinderung als Zahl ein, zum Beispiel 80.

Mobilität und Beförderungsbedarf

Fahrzeug
Beförderungsbedarf

Wenn Sie einen Liegendtransport oder eine Tragehilfe benötigen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Vergünstigungen
Eingliederungshilfe

Zum Beispiel Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband.

Zum Beispiel Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband.

Geben Sie an, welche Eingliederungshilfe bewilligt wurde.

Einkommen und Vermögen

Hinweis:
Wenn Sie eine Frage auf dieser Seite mit „Ja“ beantworten, fordern wir die erforderlichen Nachweise später schriftlich bei Ihnen an.

Einkommen

Was zählt als Einkommen?

Zum Einkommen zählen zum Beispiel Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Renten

Auch andere regelmäßige Einnahmen können als Einkommen zählen.

Vermögen

Was zählt als Vermögen?

Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Konten, zum Beispiel Girokonto, Sparbuch oder PayPal
  • Genossenschaftsanteile
  • Geschäftsanteile
  • Lebens- oder Unfallversicherungen mit Rückkaufswert
  • Wertpapiere
  • Erbansprüche
  • Nießbrauch oder andere Nutzungsrechte
  • Forderungen aus Darlehen
  • Immobilien und Grundstücke
  • wertvolle Gegenstände, zum Beispiel ein Auto

Beratung und Leistungsform

Beratungsangebot

Wenn Sie „Ja“ auswählen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Einverständnis zur Beförderung mit Fahrscheinen

Die Leistung zur Beförderung wird in Form von Fahrscheinen erbracht. Mit den Fahrscheinen können Sie pro Quartal die bewilligten Fahrten bei Vertragsunternehmen des Kreises Herford bestellen.

Die Fahrscheine werden quartalsweise an die angegebene Adresse versandt.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen zu klären.

Einwilligungen und Erklärungen

Entbindung von der Schweigepflicht

Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, können bei Bedarf erforderliche Unterlagen und Stellungnahmen eingeholt werden.

 

Die Entbindung von der Schweigepflicht betrifft:

  • die Ämter Gesundheit und Soziale Leistungen des Kreises Herford
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • Gutachterinnen und Gutachter
Einwilligung zur Akteneinsicht

Für die Prüfung Ihres Antrags können bei Bedarf Unterlagen aus Ihrer Akte zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht eingesehen werden.

Erklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit

Ich habe den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt. Mir ist bekannt, dass ich wegen unvollständiger oder unwahrer Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) und zu Unrecht erhaltene Leistungen erstatten muss.

Mitwirkungspflichten und Änderungen

Ich bin über die Folgen fehlender Mitwirkung belehrt worden (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)).

 

Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich und unaufgefordert Änderungen in meinen Verhältnissen mitzuteilen, wenn diese für die Leistung erheblich sind oder wenn dazu im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben wurden.

Antrag prüfen und einreichen

Alle mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.

 Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.

Ihre Eingaben werden hier zusammengefasst...

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie das Formular absenden.

Mit dem Absenden bestätigen Sie:

  • Ihre Angaben sind vollständig und korrekt
  • Alle erforderlichen Dokumente wurden beigefügt


Nach dem Absenden ist eine nachträgliche Bearbeitung nicht mehr möglich.

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